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   BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98   

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BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98 (https://dejure.org/1998,4342)
BGH, Entscheidung vom 23.07.1998 - 4 StR 188/98 (https://dejure.org/1998,4342)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98 (https://dejure.org/1998,4342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 172
  • NStZ-RR 2011, 298
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Auch soweit bei Brandanschlägen allein im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Vorgehens jedenfalls bedingter Tötungsvorsatz naheliegen kann (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), hätte das Landgericht diese Umstände, die auch ein solches Ergebnis in Frage stellen, erkennbar in seine Erwägungen einbeziehen müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Rechtlich zutreffend hat des Landgericht dieses Verhalten des Angeklagten als vorsätzlichen Vollrausch im Sinne des § 323 a StGB gewertet (vgl. BGHSt 32, 48, 54; BGHR § 323 a Abs. 1 Rausch 2).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Beide Umstände sind aber insbesondere für die Frage, ob der erforderliche symptomatische Zusammenhang zwischen dem Zustand des Täters und seiner Gefährlichkeit besteht, von Bedeutung (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 13, 15).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Auch soweit bei Brandanschlägen allein im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Vorgehens jedenfalls bedingter Tötungsvorsatz naheliegen kann (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), hätte das Landgericht diese Umstände, die auch ein solches Ergebnis in Frage stellen, erkennbar in seine Erwägungen einbeziehen müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 30.07.1965 - 4 StR 343/65
    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Wird wie hier Brennspiritus als Brandbeschleuniger unmittelbar "an" einer Zimmertür in einer solchen Menge verwendet, daß es zu einer Verpuffung kommt und die Flammen anschließend 30 bis 50 cm hoch schlagen, liegt es nahe, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet und dies billigend in Kauf nimmt, daß wesentliche Teile des Gebäudes, nämlich zumindest die Zimmertür (vgl. BGHSt 20, 246, 147; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Inbrandsetzen 3), in Brand gesetzt werden.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Auch soweit bei Brandanschlägen allein im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Vorgehens jedenfalls bedingter Tötungsvorsatz naheliegen kann (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), hätte das Landgericht diese Umstände, die auch ein solches Ergebnis in Frage stellen, erkennbar in seine Erwägungen einbeziehen müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 281/95

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Entzug - Abhängigkeit - Sucht - Mangelnde

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Auch soweit bei Brandanschlägen allein im Hinblick auf die Gefährlichkeit des Vorgehens jedenfalls bedingter Tötungsvorsatz naheliegen kann (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38), hätte das Landgericht diese Umstände, die auch ein solches Ergebnis in Frage stellen, erkennbar in seine Erwägungen einbeziehen müssen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 11, 30, 41).
  • BGH, 04.02.1997 - 4 StR 655/96

    Anforderungen an die subjektive Seite des "Sichbetrinkens" im Sinne des

    Auszug aus BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98
    Es wird ferner näherer Prüfung bedürfen, ob der Zweck der Maßregel nicht auch durch die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB als einer weniger beschwerenden Maßregel (vgl. § 72 Abs. 1 Satz 2 StGB) erreicht werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 299).
  • BGH, 28.07.1987 - 1 StR 329/87

    Voraussetzung der Vollendung einer Brandstiftung

  • BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne

  • BGH, 15.12.1994 - 4 StR 675/94

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatplan - Unterbringungsanordnung -

  • BGH, 29.03.1995 - 3 StR 95/95

    Maßregel - Aussicht auf Erfolg - Unterbringung - Entziehungsanstalt - Rausch -

  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

  • BGH, 29.11.1994 - 1 StR 675/94

    Wiederholte Zeugenvernehmung - Wiederholte Sachverständigenvernehmung -

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Ein tatbestandsrelevanter Rausch ist zu bejahen, wenn der Täter durch den Konsum berauschender Mittel in eine Verfassung gerät, aufgrund derer er in Bezug auf die Rauschtat schuldunfähig ist oder insofern zumindest eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit vorliegt und Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98, NStZ-RR 1999, 172; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 2; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 54; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 19 ff.).

    Damit ist die in § 323a Abs. 1 StGB normierte objektive Bedingung der Strafbarkeit einer rechtswidrigen - also auch in subjektiver Hinsicht tatbestandsmäßigen (vgl. insofern Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 7; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 34 f.) - Rauschtat erfüllt, bei deren Begehung der Täter schuldunfähig oder bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit zumindest sicher nur erheblich eingeschränkt schuldfähig war (vgl. insofern BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98, NStZ-RR 1999, 172; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 2; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 54; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 19 ff.).

  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

    Dabei war zu beachten, dass bei Brandanschlägen im Hinblick auf deren Gefährlichkeit die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes bereits vom Grundsatz her nahe liegen kann (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 172).
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